Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern Freising

Förderlehrer/in werden am Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern

Der Bewerbungs- und Ausbildungsverlauf im Überblick

Übersicht

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sich für die Ausbildung als Förderlehrkraft bewerben zu können?


Nachfolgend sind die Voraussetzungen, Erfordernisse sowie mögliche Termine einer Bewerbung aufgeführt.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die (hier verlinkten) gesetzlichen Grundlagen maßgeblich für den Bewerbungsprozess sind.

Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

Bewerbung

Sind alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, so kann man sich innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums für einen Ausbildungsplatz bewerben.

Eignungstest

Ist die Bewerbung vollständig, gibt es genügend freie Plätze und sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, muss noch ein Eignungstest absolviert werden.

Beginn der Ausbildung

Nach Bestehen des Eignungstests und sofern ausreichend Ausbildungsplätze verfügbar sind, kann die Ausbildung zur Förderlehrkraft beginnen.
Bewerbungen für das Ausbildungsjahr 2026/27 sind bis 15.12.2025 möglich. Wir laden Sie herzlich zu unserem Tag der offenen Tür am 25.10.2025 ein.

Angenommen, ich wurde aufgenommen:
Wie läuft die Ausbildung zur Förderlehrkraft ab?

1. Ausbildungsphase

Die Ausbildung am Staatsinstitut beträgt drei Jahre und ist in Vollzeit (ca. 33 Wochenstunden) zu absolvieren.

Förderlehrerprüfung I

Die Ausbildung zur Förderlehrkraft wird mit der Förderlehrerprüfung I abgeschlossen.

2. Ausbildungsphase

Im Anschluss hieran geht es in den zweijährigen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf.

Förderlehrerprüfung II

Mit Bestehen der Förderlehrerprüfung II sind Sie fertige Förderlehrkraft.


Nähere Informationen zu den einzelnen Phasen der Ausbildung

Ausbildung

Die 1. Ausbildungsphase

Die dreijährige Vollzeitausbildung am Staatsinstitut Freising beinhaltet ca. 33 Wochenstunden.
Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.15 und dauert längstens bis 16.30 Uhr.

Die theoretische Grundlegung wird durch einen ausgewählten Praxisbezug ergänzt. Im ersten Ausbildungsjahr befindet sich jeder Studierende bis Februar in einer Probezeit, deren Bestehen über die endgültige Zulassung zur Ausbildung entscheidet. Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Ausbildung sind gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch und Mathematik.

Das Staatsinstitut verfügt über eine gute IT/Medienausstattung; die Nutzung eines eigenen Computers/Tablets ist aber wünschenswert. Ein Schulgeld wird nicht erhoben; es entstehen jedoch Kosten für Arbeits- und Studienmaterialien in den Ausbildungsjahren.

Die drei Jahre der Ausbildung zur Förderlehrkraft werden mit der Förderlehrerprüfung I abgeschlossen. Danach geht es in den zweijährigen Vorbereitungsdienst.

Die Inhalte der 1. Ausbildungsphase zur Förderlehrkraft

Ausbildungsfächer



Sie können die aktuelle Fassung der Stundentafel unter diesem Link herunterladen.

Wahlpflichtfächer

Aus folgenden Wahlpflichtfächern kann gewählt werden:

  • Außerschulische Lernorte
  • Lernen lernen
  • Besondere Schwierigkeiten in der Mathematik
  • Besondere Schwierigkeiten in Deutsch/DaZ
  • Schule bewegt
  • Mediation
  • Systembetreuung

Wahlfächer

Über die Wahlpflichtfächer hinaus bietet das Staatsinstitut den Studierenden eine Fülle an Wahlfächern, u.a.:

  • Musik
  • Kunst
  • Sport
  • Theater
  • Philosophieren
  • Lions Quest
  • Schülerzeitung


In der Regel stehen weitere Angebote – je nach personellen und räumlichen Gegebenheiten – zur Wahl.

Fachgebundene Hochschulreife

Bei zusätzlicher Belegung der Fächer Deutsch, Englisch und Sozialkunde kann parallel zur Ausbildung als Förderlehrer/in auch die Fachgebundene Hochschulreife erworben werden, die u.a. zum Studium für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen berechtigt.

Praktika

Während der dreijährigen Ausbildung am Institut werden 6 Praktika an verschiedenen, ausgewählten Grund- und Mittelschulen absolviert. Zwischen 4 und 6 Wochen Praktikumszeit bekommen die Praktikanten Arbeitsaufträge und können sich selbst im Unterrichten und Fördern in unterschiedlichen Schulen erproben. Mit diesen praktischen Erfahrungen wird die Theorie im Institut verknüpft.

Stundentafel

zweite Ausbildungsphase zum Förderlehrer/-in

Die 2. Ausbildungsphase

Nach der dreijährigen Ausbildung am Staatsinstitut mit der Förderlehrerprüfung I startet die zweite Ausbildungsphase.
Im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchlaufen Sie einen zweijährigen Vorbereitungsdienst an einer Grund- oder Mittelschule mit einem begleitenden Seminar. In dieser Zeit beziehen Sie Anwärterbezüge ( ca. 1413 Euro Grundgehalt). Mit der Förderlehrerprüfung II sind Sie fertige Förderlehrkraft.

Alle Details & Voraussetzungen zur Bewerbung

Bewerbung

Sie haben die Möglichkeit, sich bis einschließlich 15.12.2025 für das Ausbildungsjahr 2026/27 zu bewerben. Bewerbungen können entweder postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Bewerbung

  • Notwendige Bewerbungsunterlagen:
    • Lebenslauf (tabellarisch),
    • Nachweis der erforderlichen Schulbildung; wenn die erforderliche Schulbildung erst am Ende des laufenden Schuljahres abgeschlossen wird, ist der Bewerbung zunächst das letzte Zwischen- oder ggf. Jahreszeugnis beizufügen,
    • sowie bei minderjährigen Bewerberinnen und Bewerbern die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

    • Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFoelSO-4

  • Bei erfolgreicher Aufnahme ist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das bei Beginn der Ausbildung nicht älter als sechs Monate ist (sofern nicht unmittelbar der Übergang aus einer Schule erfolgt).

  • Senden Sie uns Ihre Bewerbung mit der Post oder per E-Mail (es können nur WORD und PDF-Dateien angenommen werden) zu:

  • Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern, Abteilung II
    Heiliggeistgasse 1
    85354 Freising
    staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de

  • Die Einladung zum Eignungstest setzt das Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zum Ende der Bewerbungsfrist voraus.
  • Sie werden zum Eignungstest schriftlich eingeladen.
  • Eine Doppelbewerbung an den Staatsinstituten Freising und Bayreuth ist nicht möglich.
  • Durch Absenden der Bewerbung stimmen Sie der Datenschutzerklärung zur Bewerbung zu.

Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen

FAQ

Wie kann man sich auf das schriftliche Aufnahmeverfahren in Deutsch und Mathematik vorbereiten?
Die Aufgaben sind kompetenzorientiert gestaltet und beziehen sich inhaltlich weitgehend auf das Niveau der „QUALI“-Prüfungen der Mittelschule. Zur Vorbereitung können die QA-Tests der vergangenen Jahre bearbeitet werden. Diese findet man kostenlos im Internet oder bei verschiedenen Verlagen, die darüber hinaus sog. „QUALI-TRAINER“ im Angebot bereithalten.
Wie ist das mündlichen Aufnahmeverfahren gestaltet?
An einem Bewerbungsgespräch nehmen in der Regel 5-6 Bewerber/innen und ebenso viele Dozentinnen teil. Neben Fragen zur eigenen Motivation für den Beruf und zum Berufsbild des Förderlehrers werden u. a. bildungspolitische Themen und das aktuelle schulpolitische Geschehen aufgegriffen. Beobachtet werden damit Kompetenzen im Bereich Kommunikation, Kooperation, Verantwortungsbewusstsein, Empathie, Fähigkeit zur Selbstreflexion, Geduld und Ausdauer etc.
Wie sicher muss meine Rechtschreibung sein?
Rechtschreibsicherheit und richtige Anwendung der deutschen Grammatik sind dringende Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewältigung der Ausbildung. Zudem fördern Förderlehrkräfte genau in diesen Bereichen, daher sind diese Grundlage, auf der die Vermittlung der Rechtschreibinhalte an die Schülerinnen und Schüler aufbaut.
Kann man sich in Freising und Bayreuth gleichzeitig für die Ausbildung zum Förderlehrer bewerben?
Nein, dies ist nicht möglich. Entweder Freising ODER Bayreuth.
Wie oft kann man sich bewerben?
Eine Bewerbung für die Ausbildung zur Förderlehrkraft ist maximal zweimal in Freising oder Bayreuth erlaubt.
Gibt es eine Altersgrenze für die Ausbildung als Förderlehrer?
Man muss mindestens 16 Jahre alt sein, um die Förderlehrerausbildung zu beginnen. Um nach der zweiten Ausbildungsphase verbeamtet zu werden, darf ein bestimmtes Alter (45 Jahre) nicht überschritten werden.
Gibt es eine Probezeit?
Ja, sie umfasst einen Zeitraum von sechs Monaten. Die Leistungen des ersten Ausbildungshalbjahres entscheiden über das Bestehen dieser Probezeit.
Wie ist der Unterricht in der Woche verteilt?
Der Unterricht findet montags bis freitags von 8.15 Uhr bis 13.15 Uhr und durchschnittlich noch an zwei bis drei Nachmittagen statt. Freitags ist in der Regel um 13.15 Uhr Ausbildungsschluss. Studierende, die am weiterführenden Unterricht teilnehmen bzw. an einem Wahlfach, müssen einen weiteren Nachmittag einplanen.
Was muss man leisten, um die „Fachgebundene Hochschulreife“ zu erlangen?
Um die „Fachgebundene Hochschulreife“ zu erreichen, muss man zusätzlich am weiterführenden Unterricht teilnehmen. Dieser beinhaltet die Fächer Deutsch, Sozialkunde und Englisch und findet im 2. Ausbildungsjahr mit je einer Stunde und im 3. Ausbildungsjahr mit je zwei Stunden pro Woche statt. Bei gleichzeitigem Bestehen dieser Fächer und der Förderlehrerausbildung kann die „Fachgebundene Hochschulreife“ erlangt werden. Damit ist es möglich, an einer Hochschule fachgebunden zu studieren (z. B. Lehramt für Grund-, Mittel- oder Förderschule, Psychologie, Soziale Arbeit).
Wo finden die unterschiedlichen Praktika statt?
Das Staatsinstitut Freising kooperiert mit festen Praktikumsschulen (Grund-, Mittel- und Förderschulen) in verschiedenen Regierungsbezirken (OBB, NDB, SCHW, OPF). Zum Teil kann der Einsatz deshalb auch in Heimatnähe stattfinden. Die meisten Praktikumsschulen befinden sich allerdings im Umfeld von Freising und München.
Mit welchen Kosten muss man während der Ausbildung rechnen?
Die Ausbildung zur Förderlehrkraft selbst ist kostenlos und es müssen i. d. R. auch keine Bücher dafür gekauft werden. Um unterrichtliche Inhalte zu vertiefen, findet eine Studienfahrt statt, die zu finanzieren ist (ca. 200 €). Außerdem fallen kleinere Beträge zum Beispiel für Kopien und Arbeitsmaterialien an.
Verdient man während der Ausbildung etwas?
Die erste Ausbildungsphase am Staatsinstitut wird nicht vergütet. In der zweiten Ausbildungsphase unterrichtet man an einer Grund- oder Mittelschule und erhält Anwärterbezüge. Anwärterbezüge (Stand: 01.01.2025): Grundbetrag 1413 € sowie ggf. Familienzuschlag und Kindergeld je Kind nach dem Kindergeldgesetz
Kann man für die Ausbildung BAföG beantragen?
Grundsätzlich kann ein „BAföG für Schülerinnen und Schüler“ beantragt werden. Der individuelle Anspruch ist mit der zuständigen Behörde zu klären. Nähere Informationen finden Sie unter: www.bafög.de
Kann man wählen, wo man in der 2. Ausbildungsphase oder auch nach Beendigung dieser Phase eingesetzt wird?
Am Ende der ersten und zweiten Ausbildungsphase entscheidet das Kultusministerium darüber, in welchem Regierungsbezirk man als Förderlehrkraft eingesetzt wird. Es dürfen bis zu drei Wunschregierungsbezirke und drei bevorzugte Landkreise angegeben werden, die je nach Wahl und Bedarf Berücksichtigung finden. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen Wunschort oder eine Wunschschulart.
Wo kann man in Freising wohnen?
Viele Studierende wohnen in privaten Wohngemeinschaften mit anderen Studierenden zusammen. Unter Umständen ist es möglich, eine Wohnung von einem Studierenden, der im Sommer die erste Ausbildungsphase abschließt, zu übernehmen. Weitere Möglichkeiten sind die Immobiliensuche bei den Wohnungsbaugenossenschaften oder auf gängigen Internetplattformen (z. B. wg-gesucht.de).
Wo erhält man noch weitere Informationen über die Ausbildung und den Beruf?
Gerne beantworten wir in einem persönlichen Telefongespräch (08161/ 17 35 70) oder per Mail (staatsinstitut@foerderlehrer-freising.de) weitere Fragen.

Kontakt

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